Südtirol bietet einen großen Reichtum an landschaftlicher Vielfalt, kulturellen Eigenheiten und fantastischen Möglichkeiten für einen Urlaub in den Alpen.
Vom mediterran geprägten Meraner Land über sanfte Mittelgebirge im Eisacktal bis hin zu den alpinen Landschaften des Pustertals und der Dolomiten bietet ein
Urlaub in
Südtirol ideale Bedingungen für Wanderurlaub, Skiurlaub, Wellnessurlaub und Genussurlaub in den Bergen.
Die Dichte und Qualität an kulturellen Schätzen und Naturwundern, die Südtirol zu bieten hat, sind außergewöhnlich für so ein kleines Land. Mächtige Burgen, erhabene Baudenkmäler, interessante Museen und eine Naturlandschaft zum Verlieben warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Bei Ausflügen in ihrem
Urlaub in
Südtirol sollten Sie unter anderen diese Highlights sehen:
- Chorherrenstift Kloster Neustift in Vahrn bei Brixen
- Barocker Dom in Brixen
- Die Dolomiten, seit 2009 Teil des UNESCO-Welterbes
- „Ötzi“- Archäologisches Museum in Bozen, mit dem „Mann aus dem Eis“, der weltweit ältesten gefundenen Mumie
- Eines der „Messner Mountain Museums“, etwa auf Schloss Firmian in Bozen, auf Schloss Bruneck in Bruneck oder ab 2015 tief im Berg am Gipfel des Kronplatz
- Die Botanischen Gärten von Schloss Trauttmansdorff in Meran, verbunden mit einem Stadtbummel in der einst weltberühmten Kurstadt Meran mit ihren Laubengängen
- Eine Fahrt mit Badeausflug zum Kalterer See, malerisch inmitten von Weingärten in einer mediterran anmutenden Landschaft zwischen Kaltern und Tramin im Süden Südtirols gelegen
Ein
Urlaub in
Südtirol ist auch die ideale Gelegenheit, das eine oder andere Sehnsuchtsziel in „Bella Italia“ zu besuchen.
Einreisebestimmungen gültig ab 01.Februar 2022:
Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt
Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten entfällt ab Dienstag, 1. Februar 2022 die Testpflicht für vollständig geimpfte und auch genesene Personen. Personen, welche das digitale Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Testung vorweisen können, müssen ab 1. Februar nicht mehr 5 Tage in Quarantäne. Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Testpflicht befreit. Somit ist für die Gäste bei Einreise folgendes zu beachten:
- Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist nach wie vor das digitale Einreiseformular dPLF auszufüllen und der Nachweis ist digital oder in Papierform mitzuführen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. bei technischen Hindernissen) ist es möglich, die Eigenerklärung in Papierform auszufüllen.
- Nachweispflicht: Bei der Einreise nach Italien ist das digitale Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) mitzuführen, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.
KEIN Green Pass: Weisen die einreisenden Personen keinen Green Pass vor, müssen sie sich 5 Tage in Isolation begeben, anschließend einen Antigentest durchführen und die Einreise beim Sanitätsbetrieb über dieses Formular melden.
Gültigkeit Covid-Zertifikat für Einreise
Nur zum Zwecke der Einreise nach Italien hat das Covid-Zertifikat aufgrund einer Corona-Schutzimpfung auch nach dem 1. Februar 2022 eine Gültigkeit von 9 Monaten. Die Verordnung des Gesundheitsministers, in der ausschließlich die Einreisebestimmungen geregelt sind, hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit des Super Green Pass (6 Monate ab 1. Februar) in Italien.
Gültigkeit des Super Green Pass in Italien
Die aktuell geltenden staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Super Green Pass ab 1. Februar in Italien nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für ausländische Gäste! Somit haben ausländische Impfzertifikate in Italien ab 1. Februar auch nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten. Der Super Green Pass darf somit laut aktueller Bestimmung ab 1. Februar für die Beherbergung, für Skigebiete, Gastronomie usw. nicht älter als 6 Monate sein.
Genesung: Der Super Green Pass aufgrund der Genesung hat in Italien weiterhin eine Gültigkeit von 6 Monaten, auch wenn die Zertifikate der Herkunftsländer unserer Gäste evtl. eine andere Gültigkeit aufweisen (z.B. Deutschland nur 3 Monate).
Impfbefreiungen
Gäste, die aus gesundheitlichen Gründen von der Corona-Schutzimpfung befreit sind, erhalten von ihrem Arzt eine Bescheinigung. Allerdings werden Zertifikate von ausländischen Ärzten in Italien nicht anerkannt; die Gäste müssen sich somit vorab mit einem italienischen Impfarzt in Verbindung setzen und sich von diesem eine Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung gibt den Gästen zutritt zu allen Bereichen, welche nur mit Green Pass betreten werden dürfen.
Vom Hotel Fichtenhof aus sind diese besonders empfehlenswert:
- Der Gardasee verführt im Osten und Süden mit wunderschönen, von Olivenhainen gesäumten Dörfern sowie mit sanften Buchten und beeindruckt zugleich mit steil in den See abfallenden Felswänden.
- Verona ist nicht nur zu den Opernfestspielen in der „Arena di Verona“ einen Besuch wert. Die elegante Stadt von Romeo und Julia bietet neben der sehr gut erhaltenen römischen Arena eine Vielzahl kultureller Schätze.
- Die romantische Lagunenstadt Venedig ist in einem Tagesauflug bequem zu besichtigen.